Gehaltserhöhung oder Zusatzleistungen?

Jedes Jahr aufs Neue stehen Arbeitgeber vor dem selben Problem: Tarifverhandlungen stehen an und die Belegschaft bzw. deren Vertreter in Form der Gewerkschaft stellen allerlei Forderungen, welche teilweise berechtigt, teilweise aber auch überzogen sind. Insbesondere übersehen die Arbeitnehmer häufig, dass der Arbeitgeber letztlich das gesamte Risiko der Unternehmung zu tragen hat und keinesfalls nur immer mehr Gewinne einstreicht oder sie an Aktionäre ausschüttet. Zu einer Übereinkunft muss dennoch gefunden werden und es stellt sich häufig die Frage, ob eine Gehaltserhöhung besser ist als zusätzliche Leistungen etwa in Form von weniger Arbeitszeit, einer Einmalzahlung oder mehr Urlaub.

Gehaltserhöhungen:

Um eine Gehaltserhöhung in moderatem Umfang kommt man als Arbeitgeber in der Regel nicht herum: Nur eine länger anhaltende und wirklich tiefgreifende Rezession kann in der Öffentlichkeit eine Nullrunde rechtfertigen; in Zeiten, da die Unternehmen Gewinne machen, lässt es sich nicht vermeiden, die Belegschaft hieran teilhaben zu lassen, zumal der Binnenkonsum auch einen Teil der Gewinne ausmacht. Gehaltserhöhungen können indes in ihrer Auswirkung durch den Einsatz von befristetem Personal oder Zeitarbeitern teilweise wieder kompensiert werden. Wenn das eigene Unternehmen einem Manteltarifvertrag unterliegt, ist die jährlich vereinbarte Gehaltsanpassung ohnehin unabdingbar und es geht vielmehr um die betrieblichen Vereinbarungen, welche in der Regel von der Belegschaft über den eigentlichen Abschluss hinaus eingefordert werden.

Zusatzleistungen:

Zusatzleistungen können verschiedener Natur sein. Hier kann es um eine Jobgarantie gehen, welche jedoch im schlimmsten Fall teurer kommen könnte als eine Gehaltserhöhung, da man womöglich unproduktive Arbeitsplätze erhalten muss. Eine andere Form der Zusatzleistung auch in einem Tarifvertrag ist eine Einmalzahlung an die Beschäftigten. Dies hat verschiedene Vorteile: Eine Einmalzahlung stellt vor allem die unteren Lohngruppen zufrieden, da diese in gleichem Ausmaß davon profitieren wie die leitenden Angestellten. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, da die Produktivität der meisten Unternehmen letzten Endes maßgeblich von motivierten und zufriedenen Arbeitern abhängt. Zudem ist durch den häufig hohen Lohnunterschied zwischen Geringverdienern und leitenden Angestellten eine Einmalzahlung häufig der billigere Weg, da eine prozentuale Lohnerhöhung bei Angestellten in höheren Lohngruppierungen sehr teuer werden kann, wie man bei der gehaltsabrechnung eindrucksvoll ersehen kann.
Auch ein zusätzlicher Urlaubstag oder eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit können sich für ein Unternehmen günstiger auswirken als eine Gehaltserhöhung: Im Laufe eines Jahres ergeben sich immer wieder Zeiten relativer Flaute, in denen die Belegschaft ihren zusätzlichen Urlaub verbrauchen kann oder ein Zeitkonto abbaut, ohne hierbei den eigentlichen Geschäftsverlauf maßgeblich negativ zu beeinflussen; die Lohnstückkosten bleiben so niedriger als bei einer Gehaltserhöhung.

Vorteil Zusatzleistungen:

Der entscheidende Vorteil der Zusatzleistungen dürfte jedoch sein, dass sie wieder rückgängig gemacht werden können: Eine für dieses Jahr gewährte Einmalzahlung muss bei geändertem Geschäftsverlauf oder geänderten politischen Rahmenbedingungen im nächsten Jahr nicht wieder gewährt werden, zusätzlicher Urlaub auf freiwilliger Basis kann gestrichen werden. Eine Gehaltserhöhung hingegen ist irreversibel und wird von der Belegschaft als Basis für weitere Verhandlungen im nächsten Jahr betrachtet werden.

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