Was muss beachtet werden, wenn ein Arbeitgeber zum Arbeiten ins Ausland geht

Durch die immer mehr zunehmende Globalisierung ist es für viele Firmen mittlerweile unumgänglich, auch Arbeitgeber im Ausland zu beschäftigen, oder immer mal einen Arbeitnehmer zum Arbeiten ins Ausland zu schicken. Doch was muss hier alles beachtet werden, welche Ansprüche hat ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber, wenn dieser für Monate oder Jahre ins Ausland geschickt wird, um dort zu arbeiten. Welche Kosten kommen hier unter Umständen auf den Arbeitgeber zu.

Was hat der Arbeitgeber bei einer Entsendung seines Arbeitnehmers ins Ausland zu beachten?
Vorab muss geklärt werden, ob es sich um eine eventuell auch länger andauernde Dienstreise des Arbeitnehmers oder um einen festen Job im Ausland für seine Firma handeln soll. Diese Entsendung muss aber immer zeitlich in Form eines Vertrages oder aufgrund der Beschäftigung begrenzt werden. Wird ein Arbeitnehmer am Ort der Entsendung eingestellt, der dort bereits seinen Wohnsitz hat, handelt es sich auf keinen Fall um eine Entsendung ins Ausland. Dies ist steuerrechtlich relevant. Dienstreisen können bis zu sechs Monaten dauern, Entsendungen bis zu fünf Jahre. Wenn der Arbeitnehmer länger als fünf Jahre ins Ausland geschickt wird, handelt es sich um eine Versetzung. Der Arbeitslohn ist in der Zeit der Entsendung uneingeschränkt an den Arbeitgeber zu zahlen. Bei einer Dienstreise entfallen die Steuern weiterhin im Inland, bei einer Auslandstätigkeit können aber auch Steuern im Ausland anfallen, je nach Länge des Aufenthaltes. Dem Arbeitnehmer darf hierdurch allerdings kein Nachteil entstehen. Ebenso darf ihm kein Nachteil entstehen bei den Sozialleistungen und der Krankenversicherung. Benötigt er im Falle der Auslandsentsendung einen höheren Aufwand für die Auslandskrankenversicherung, muss sich hier auch der Arbeitgeber kümmern. Arbeitnehmer, die ins Ausland für eine zeitliche Begrenzung verschickt werden und dort nicht ihren Lebensmittelpunkt haben, sind weiterhin im Inland krankenversichert.

Wie sind die Rechte des Arbeitnehmers?
Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer nicht ohne dessen Zustimmung zum Arbeiten ins Ausland versenden, ausser dies ist im Arbeitsvertrag bereits ausdrücklich vermerkt. Ansonsten benötigt der Arbeitgeber immer die Zustimmung des Arbeitnehmers und es ist eine vor allem einvernehmliche Änderung des Vertrages nötig. Hierin müssen vor allem folgende Punkte enthalten sein:
- erhält der Arbeitnehmer zusätzliche Aufwandsentschädigungen oder Sachleistungen
- In welcher Währung wird das Gehalt gezahlt
- Mehraufwendungenausgleich, zum Beispiel Reisekosten, Unterkunft oder Umzugskosten
- Unfallversicherung, Krankenversicherung u.s.w.
- eventuell eine Entschädigung für die längere Trennung von der Familie
- wieviel Urlaub erhält der Mitarbeiter, welche Feiertage werden anerkannt
- wie sieht die Weiterbeschäftigung nach der Entsendung bei der Mutterfirma im Inland aus
Alle diese Punkte sollten sodann vor einer Entsendung mit der Firmenleitung und dem Betriebsrat erörtert werden und es muss von allen Seiten sodann zugestimmt werden.

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Aktuelle Beiträge

Gehaltserhöhung oder...
Jedes Jahr aufs Neue stehen Arbeitgeber vor dem selben...
SchreibePeter - 30. Jan, 13:32
Was muss beachtet werden,...
Durch die immer mehr zunehmende Globalisierung ist...
SchreibePeter - 30. Jan, 13:29
Sicher unterwegs im Web...
Web 2.0 steht vor allem für eine moderne und interaktive...
SchreibePeter - 28. Jan, 09:56

Links

Suche

 

Status

Online seit 4113 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 30. Jan, 13:32

Credits


Arbeit und Beruf
Web 2.0
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren